Wer handelt für sie, wenn Sie nicht können?

Wer entscheidet dann über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen? 

 

LEIDER besteht in Deutschland nicht automatisch die Möglichkeit, dass Sie durch den Ehepartner oder Familienangehörige vertreten werden können. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gerichtlichen Betreuer. Selbst wenn das Gericht Ihren Partner als gerichtlichen Betreuer bestellt, sind Sie ab diesem Zeitpunkt rechtlich zwei getrennte Personen. 

 

Wollen Sie, dass evtl. ein Fremder über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen entscheidet oder Ihr Partner plötzlich nicht mehr frei handeln darf? 

 

Nur mit rechtskonformen Vollmachten können Sie selbstbestimmt bleiben. 

·         Betreuungsverfügung: Bestimmen SIE Ihre persönliche Vertrauensperson! 

·         Patientenverfügung: Setzen SIE Ihr Selbstbestimmungsrecht durch! 

·         Vorsorgevollmacht: Regeln SIE die Dinge so, wie Sie es wünschen! 

 

Zusätzlich eingearbeitet für Selbständige und Unternehmer 

·         Unternehmervollmacht: Entscheiden SIE, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird. Und vor allem von wem! 

 

Wir informieren Sie mit einem Dienstleister in Kooperation, der sich mit spezialisierten Anwälten um diese wichtigen Fragen kümmert und Ihnen Lösungen für den Fall der Geschäftsunfähigkeit bietet.

 

Nächste Termine am 13.05. in Köln und am 19.05 in Gummersbach geplant.

Für Köln können Sie sich bereits hier anmelden:

http://de.amiando.com/NFNOKWI

 

 

 

Beste Grüße,

Andreas Fuchs

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Termine

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Vortragsabende:

 

Wer handelt für Sie, wenn Sie nicht können?

13.05.2015 in Köln

19.05.2015 in Gummersbach

weitere Info´s in Kürze!

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